AGB’s

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber über fotografische Leistungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung fotografischer Leistungen einschließlich der Produktion, Auswahl und Bereitstellung von Bildmaterial gemäß individueller Vereinbarung (z. B. Angebot, Briefing oder Auftragsbestätigung).

3. Urheberrecht

Der Fotograf bleibt Urheber sämtlicher erstellten Lichtbilder gemäß § 7 UrhG. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar.

4. Nutzungsrechte

4.1 Der Auftraggeber erhält Nutzungsrechte an den gelieferten Bildern ausschließlich im vertraglich vereinbarten Umfang.

4.2 Art, Umfang, zeitliche und räumliche Beschränkung der Nutzung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Rechnung.

4.3 Eine Bearbeitung, Veränderung oder Weitergabe an Dritte ist nur im vertraglich vereinbarten Umfang zulässig.

5. Buyout / umfassende Nutzungsrechte

5.1 Sofern ein Buyout vereinbart wurde, umfasst dieses die im Angebot bzw. in der Rechnung definierten umfassenden Nutzungsrechte (insbesondere zeitlich, räumlich und medial unbeschränkte Nutzung im vereinbarten Kontext).

5.2 Der Buyout gilt ausschließlich für die vereinbarten Zwecke und Projekte, sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart.

6. Rechtevorbehalt bis zur vollständigen Zahlung

6.1 Die Einräumung sämtlicher Nutzungsrechte erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung.

6.2 Bis zum vollständigen Zahlungseingang verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Fotografen.

6.3 Eine Nutzung der Bilder vor vollständiger Zahlung erfolgt ohne wirksam eingeräumte Nutzungsrechte.

7. Vergütung und Fälligkeit

7.1 Es gilt die im Angebot oder in der Rechnung vereinbarte Vergütung.

7.2 Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig.

7.3 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

8. Produktionsablauf / Mitwirkungspflichten

8.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Durchführung notwendigen Informationen, Entscheidungen und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung stehen.

8.2 Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch fehlende Abstimmung oder unklare Vorgaben entstehen, können zu einer Anpassung des Zeitplans oder der Vergütung führen.

9. Leistungsänderungen vor Ort

Änderungen des vereinbarten Konzepts während der Produktion bedürfen der Abstimmung zwischen den Parteien. Soweit hierdurch zusätzlicher Aufwand entsteht, ist dieser gesondert zu vergüten.

10. Haftung

Der Fotograf haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für organisatorische oder inhaltliche Vorgaben des Auftraggebers wird keine Haftung übernommen.

11. Stornierung

Bei Stornierung eines bestätigten Auftrags durch den Auftraggeber gelten, sofern nicht anders vereinbart, folgende Regelungen:

  • bis 14 Tage vor Termin: 50 % der vereinbarten Vergütung
  • weniger als 14 Tage: 80 %
  • am Produktionstag: 100 %

12. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.